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Medizinrecht: 500.000 € Schmerzensgeld - Hirnschaden nach Behandlungsfehler

22.11.2003

Hirnödem nach fehlerhafter Diabetesbehandlung bei 6 Jahre altem Jungen


Kommt es bei einem sechs Jahre alten Kind zu einem Flüssigkeitsverlust des Körpers infolge deutlich überhöhter Blutzuckerwerte, ohne dass dies von dem Arzt adäquat behandelt wird, und führt dies zu schweren Hirnschäden bei dem Patienten, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,00 €

LG Berlin, Urt. vom 20.11.2003 - 6 O 272/01 - VersR 2005, 1247

Rechtsgebiet(e): Medizinrecht

 
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